Elektronische Einreisegenehmigung (eTA)

Es gibt eine deutsche Fassung der eTA-Homepage und der FAQs: https://www.etakenya.go.ke/de

Wenn Sie Hilfe bezüglich Ihres Antrags benötigen, senden Sie eTA bitte eine E-Mail an etakenya@immigration.go.ke oder kontaktieren Sie eTA telefonisch unter der Nummer +254 202 222 022. Bei dringenden Fragen nutzen Sie bitte den Live-Chat, um mit einem Kundenbetreuer verbunden zu werden.

eTAs werden 24/7 in Kenia genehmigt, die Botschaft in Berlin kann nur allgemeine Fragen telefonisch oder per E-Mail an eta@kenyaembassyberlin.de beantworten.

Lesen Sie bitte auch die eTA-FAQs (häufig gestellte Fragen) auf der eTA-Website.

ALLE bereits bezahlten und ausgestellten eVisa sind gültig und erlauben die Einreise nach Kenia bis zu dem Ablauf ihrer Gültigkeit.

Bitte beantragen Sie eine eTA für mitreisende Kinder unter 16 Jahren, wenn Sie im Besitz eines eVisums sind, auf dem die Kinder angegeben wurden, da diese nicht auf dem Visum ersichtlich sind.

Ab Ausstellungsdatum der eTA müssen Sie innerhalb von 90 Tagen einreisen. Bei der Einreise entscheidet der Grenzbeamte, ob man einreisen darf und wieviele Tage oder Monate man sich in Kenia aufhalten darf. Diesen Kenya Visitor's Pass (KVP) trägt er händisch in den Reisepass ein, z.B. KVP/1m/H (Kenya Visitor's Pass/1 Monat/Holiday). Der Kenya Visitor's Pass kann online verlängert werden: https://immigration.go.ke/extension-of-visitors-pass-application/
Bitte stellen Sie hierbei sicher, dass der KVP über eine ausreichende Gültigkeit verfügt, wenn Sie unsicher sind, fragen Sie gerne den Grenzbeamten.

Die Wiedereinreise aus Tansania ist möglich.

Bitte schalten Sie die automatische Übersetzung der eTA-Webseite ab, wenn die Seite "nicht funktioniert", sie funktioniert problemlos in englischer Sprache.